Rechtsberufe

Sprachdiktat Notar: DSGVO und Vertraulichkeit

Ein Notariat produziert den ganzen Tag Text: Urkundenentwürfe, Schreiben an die Beteiligten, Besprechungsvermerke, Aktennotizen, Korrespondenz mit Registern und Behörden. Eine gute KI-gestützte Diktiersoftware spart bei dieser Schreiblast erheblich Zeit. Doch der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht, die strenger ist als in den meisten Berufen. Die Wahl des Werkzeugs ist deshalb keine reine Produktivitätsfrage.

Diktieren: eine lange Tradition im Notariat

Notare diktieren seit jeher. Jahrzehntelang diktierte der Notar seinem Notarfachangestellten oder auf das Diktiergerät, und die Abschrift kam Stunden später zur Durchsicht und Korrektur zurück. Das Verfahren war verlässlich, aber langsam, personalintensiv und erzeugte bei jedem Dokument mehrere Korrekturschleifen.

Moderne Werkzeuge zur Spracherkennung entfernen diesen Zwischenschritt vollständig. Der Notar spricht, und der Text erscheint in wenigen Sekunden direkt in der Notariatssoftware oder der Textverarbeitung, sauber formuliert und korrekt interpunktiert. Der Zeitgewinn ist erheblich. Doch damit verlagert sich die Frage: Wohin wandern die Sprachdaten in diesen Sekunden? Wer hat Zugriff? Werden sie zum Training von KI-Modellen verwendet? Unser Ratgeber Sprachdiktat und DSGVO zeichnet diesen Weg nach.

Die notarielle Verschwiegenheitspflicht: § 18 BNotO und § 203 StGB

Nach § 18 BNotO ist der Notar zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was ihm bei der Ausübung seines Amtes bekannt wird. Ausgenommen sind nur Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Strafrechtlich flankiert wird die Pflicht durch § 203 StGB, der die Verletzung von Privatgeheimnissen durch Berufsgeheimnisträger unter Strafe stellt.

Im digitalen Alltag erstreckt sich diese Pflicht zwangsläufig auf die eingesetzten Werkzeuge. Einen Urkundenentwurf, einen Vermerk zu einem Erbfall oder ein Schreiben an den Verkäufer in ein Tool zu diktieren, das die Audiodaten an nicht kontrollierte Drittserver übermittelt, verlagert geschütztes Material aus dem Notariat heraus.

Achtung

Die meisten herkömmlichen Diktierprogramme verwenden Audioaufnahmen standardmäßig zur Verbesserung ihrer KI-Modelle. Die Daten werden auf Servern verarbeitet und gespeichert, deren Standort und Nutzungsbedingungen häufig nicht transparent sind.

§ 26a BNotO: was das Gesetz von Ihrem Dienstleister verlangt

Hier unterscheidet sich die Rechtslage im Notariat deutlich von der in anderen Berufen. Das deutsche Berufsrecht regelt den Einsatz externer Dienstleister ausdrücklich: § 26a BNotO erlaubt es dem Notar, einem Dienstleister Zugang zu Tatsachen zu eröffnen, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, soweit dies für die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlich ist. Ein IT- oder Cloud-Dienstleister ist eine solche mitwirkende Person.

Diese Erlaubnis ist an Bedingungen geknüpft, die in der Praxis oft übersehen werden:

Sorgfältige Auswahl (Abs. 2)

Der Notar muss den Dienstleister sorgfältig auswählen und die Zusammenarbeit beenden, wenn die Einhaltung der Pflichten nicht mehr gewährleistet ist. Die Auswahlentscheidung liegt bei Ihnen, nicht beim Anbieter.

Vertrag in Textform (Abs. 3)

Der Vertrag muss in Textform geschlossen werden und den Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichten, ausdrücklich unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung.

Beschränkung auf das Erforderliche (Abs. 3)

Der Dienstleister darf von geschützten Tatsachen nur insoweit Kenntnis nehmen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Bei einem Diktierdienst heißt das: keine Speicherung über die Transkription hinaus.

Weitere Personen (Abs. 3)

Der Vertrag muss regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen der Dienstleister weitere Personen hinzuziehen darf, und diese entsprechend in Textform verpflichten. Genau hier entscheidet sich, ob die Unterauftragskette dicht ist.

Zwei Konsequenzen folgen daraus. Erstens: § 203 Abs. 4 StGB macht die mitwirkende Person selbst strafbar, wenn sie ein ihr anvertrautes Geheimnis unbefugt offenbart. Zweitens, und praktisch wichtiger: ein Standard-Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erfüllt die Anforderungen des § 26a Abs. 3 BNotO nicht automatisch. Die DSGVO kennt keine Belehrung über strafrechtliche Folgen. Fragen Sie Ihren Anbieter daher gezielt, ob er eine ergänzende Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 26a BNotO unterzeichnet.

Vier Garantien, die Sie verlangen sollten

Bevor Sie ein KI-Werkzeug mit geschützten Daten einsetzen, sollten Sie folgende Zusicherungen einfordern. Sie entsprechen unmittelbar den Pflichten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

1. Serverstandort

Klären Sie, wo die Sprachdaten tatsächlich verarbeitet werden. Eine Verarbeitung in der EU hält den Vorgang in einer Rechtsordnung, die zu Ihren Amtspflichten passt.

2. Vertragliche Vertraulichkeitszusage

Der Anbieter muss sich vertraglich verpflichten, Ihre Daten nicht zum Training seiner Modelle zu verwenden. Ein Satz in einer Hilfeseite ist keine vertragliche Zusage.

3. Recht auf Löschung

Es muss möglich sein, alle Daten jederzeit auf einfache Anfrage endgültig löschen zu lassen, entsprechend Art. 17 DSGVO.

4. Transparenz der Verarbeitungskette

Der Anbieter muss dokumentieren, wie die Daten verarbeitet werden, wie lange sie gespeichert bleiben, wer Zugriff hat und welche Unterauftragnehmer beteiligt sind. Die Verschwiegenheit endet nicht beim ersten Glied der Kette.

Das Risiko von Tools mit US-Servern

Viele bekannte Diktierprogramme stützen sich auf Anbieter wie OpenAI oder Anthropic, deren Daten auf Infrastruktur in den Vereinigten Staaten liegen. Für ein deutsches Notariat entstehen daraus drei getrennte Probleme:

Fast Dictate Pro: eine europäische Verarbeitungskette

Fast Dictate wurde für Berufsgeheimnisträger entwickelt. Der Pro-Plan (ab 19,90 €/Monat bei jährlicher Abrechnung) bietet die Garantien, die beim Umgang mit geschützten Informationen zählen:

Ein Punkt sei ausdrücklich gesagt: Fast Dictate ist ein Erfassungswerkzeug. Es transkribiert und formatiert, was Sie diktieren. Es entwirft keine juristischen Inhalte und schlägt keine Klauseln vor. Der Entwurf der Urkunde, ihre Prüfung und die Verantwortung dafür bleiben vollständig bei Ihnen. Das Werkzeug unterstützt Ihre Verschwiegenheitspflicht; es ersetzt nicht Ihr eigenes Urteil darüber, was zu diktieren angemessen ist.

Praxisbeispiele aus dem Notariat

Urkundenentwürfe und Entwurfsnotizen

Diktieren Sie direkt in Ihre Notariatssoftware oder Textverarbeitung. Die KI strukturiert Ihre Sätze und entfernt Versprecher, anschließend prüfen und bestätigen Sie. Eine Stanford-Studie von 2016 ergab, dass Sprechen beim Verfassen von Text deutlich schneller ist als Tippen.

Besprechungsvermerke

Unmittelbar nach einem Erbschaftsgespräch, einer Beratung oder einer Beurkundung diktieren Sie Ihren Vermerk, solange die Einzelheiten frisch sind. Bei solchen Fließtexten spart das Diktat am meisten Zeit.

Schreiben und E-Mails an die Beteiligten

Diktieren Sie Ihre Korrespondenz direkt in Outlook oder Ihr E-Mail-Programm. Der Text ist ab der ersten Transkription sauber, ohne mühsames Korrekturlesen auf Tippfehler.

Anweisungen an Mitarbeiter und Aktennotizen

Statt drei knapper Stichworte zu tippen, diktieren Sie Ihrem Notarfachangestellten eine vollständige Anweisung. Gesprochen liefern Sie ganz natürlich den Kontext mit, den Sie am Keyboard weggelassen hätten.

Korrespondenz mit Registern und Behörden

Unterlagenanforderungen, Vollzugsmitteilungen, Schreiben an das Grundbuchamt: wiederkehrende Texte, die sich schneller sprechen als tippen lassen.

Checkliste: Diktiersoftware im Notariat prüfen

Bevor Sie eine Diktiersoftware in Ihrem Notariat einführen, prüfen Sie beim Anbieter folgende Punkte:

Vergleich der Diktiersoftware für Notare

Wie schneiden die wichtigsten Werkzeuge bei den Anforderungen eines Notariats ab?

Kriterium Fast Dictate Pro Dragon (Nuance/Microsoft) Whisper/ChatGPT (OpenAI)
Server in der EU Ja (Frankreich) Lokal / offline (keine Cloud) Nein (USA)
ISO-27001-zertifizierte Server Ja Nicht einschlägig (lokal) Außerhalb der EU
Daten nicht für KI-Training genutzt Vertraglich garantiert Teilweise Opt-out erforderlich
Unterstützt die notarielle Verschwiegenheit Ja Nicht geprüft Nein
Preis Pro ab 19,90 €/Monat Lizenz für mehrere Hundert Dollar 20 $/Monat
Verfügbar auf Mac Ja Nein (seit 2018) Nur Web

Die Datenhaltung in Frankreich und das nach ISO/IEC 27001 zertifizierte Hosting sind Bestandteile des Pro-Plans. Der günstigere Standard-Plan enthält keine französische Datenhaltung. Ein Notariat, das geschützte Informationen verarbeitet, sollte daher den Pro-Plan wählen. Alle Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite Pläne und Preise.

Einführung im Notariat in 5 Minuten

Die Einführung erfordert keine technische Infrastruktur und greift nicht in Ihr bestehendes IT-System ein:

  1. Kostenloses Konto anlegen auf fastdictate.com. Ohne Kreditkarte. Der kostenlose Plan umfasst 2.000 Wörter pro Woche, genug für einen Test an echten Dokumenten.
  2. App herunterladen für Mac oder Windows. Die Installation dauert unter einer Minute, ohne Treiber und ohne Mikrofonkalibrierung.
  3. In den gewohnten Programmen testen: Word, Outlook oder Ihre Notariatssoftware öffnen, die Tastenkombination für das Diktat drücken und normal sprechen. Der Text erscheint an der Cursorposition.
  4. Auf Pro wechseln, bevor Sie geschützte Informationen diktieren: Die Verarbeitung läuft dann auf ISO-27001-zertifizierten Servern in Frankreich, mit vertraglicher Zusicherung der Nichtverwendung.

In einem Notariat mit mehreren Notaren und Mitarbeitern legt jede Person ihr eigenes Konto an und installiert die App auf ihrem Arbeitsplatz. Es muss kein Server konfiguriert und kein Netzwerkadministrator eingebunden werden, und die Konten bleiben voneinander unabhängig.

Der Umstieg vom Diktiergerät oder von Dragon gelingt sofort: kein Sprachtraining, keine Eingewöhnungszeit. Die KI erkennt Ihre Stimme ab dem ersten Diktat und gibt gängiges notarielles Vokabular korrekt wieder, von erb- und güterrechtlicher Terminologie bis zu Bezeichnungen aus dem Grundbuch.

Wann ein anderes Werkzeug besser passt

Kein Werkzeug passt zu jedem Notariat. Wenn Ihre absolute Priorität der vollständig offline laufende Betrieb unter Windows ist, bei dem kein Audio den Arbeitsplatz verlässt, bleibt Dragon Legal (Nuance) eine etablierte Referenz. Es ist ein Produkt mit Dauerlizenz und einem auf juristische Terminologie abgestimmten Vokabular. Die Kehrseiten: nur Windows (keine Mac-Version seit 2018), Lizenzkosten von mehreren Hundert Dollar pro Arbeitsplatz und eine weniger ausgereifte Formatierung als bei aktuellen KI-Werkzeugen.

Fast Dictate verfolgt einen anderen Ansatz: ein Cloud-Dienst mit Verarbeitung in Frankreich unter der DSGVO, KI-gestützte Bereinigung und Formatierung sowie derselbe Ablauf unter Windows, macOS, iOS und Android. Was besser passt, hängt davon ab, ob Sie den Offline-Betrieb höher gewichten oder die europäische Datenhaltung mit plattformübergreifender Konsistenz.

Häufige Fragen

Darf ein Notar jede beliebige Diktiersoftware einsetzen?

Nein, nicht ohne Prüfung. Neben der DSGVO gilt § 26a BNotO: Der Notar muss den Dienstleister sorgfältig auswählen, und der Vertrag muss in Textform eine Verschwiegenheitsverpflichtung unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen enthalten. Ein reiner Standard-AVV genügt diesen berufsrechtlichen Anforderungen nicht automatisch.

Funktioniert Fast Dictate mit Notariatssoftware?

Ja. Fast Dictate fügt den diktierten Text unmittelbar an der Cursorposition ein, in jedem beliebigen Textfeld. Es funktioniert daher in Notariatssoftware wie TriNotar oder AnNoText, in XNotar sowie in Word, Outlook und im Browser.

Kann die KI eine Urkunde anstelle des Notars entwerfen?

Nein, und das leistet Fast Dictate auch nicht. Das Werkzeug transkribiert und formatiert, was Sie diktieren; es erzeugt keine eigenen juristischen Inhalte. Der Entwurf der Urkunde, ihre Prüfung und die volle Verantwortung dafür bleiben beim Notar, unabhängig davon, mit welcher Technik der Text erfasst wird.

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