AI Act: Was für Ihre KI-Tools seit dem 2. August 2026 wirklich gilt
Der 2. August 2026 war der große Stichtag des AI Act. Er ist gerade verstrichen, und seither kursieren zwei gegensätzliche Darstellungen, die beide falsch sind. Die eine besagt, der AI Act sei verschoben worden, es gebe nichts zu tun. Die andere kündigt eine Lawine von Pflichten für jedes Unternehmen an, das mit KI zu tun hat. Die Wirklichkeit lässt sich auf eine Unterscheidung bringen: Verschoben wurde, was Hochrisiko-Systeme betrifft; was gilt, betrifft alle.
Dieser Beitrag zeigt, was die europäische KI-Verordnung von jemandem, der im Berufsalltag KI-Tools nutzt, tatsächlich verlangt, am Beispiel des Sprachdiktats. Und vor allem, was sie überhaupt nicht regelt, obwohl viele das Gegenteil annehmen.
Eine einzige Verordnung, gültig in allen 27 Mitgliedstaaten
Erstes Missverständnis, das ausgeräumt gehört: Der AI Act ist kein nationales Gesetz. Es handelt sich um die Verordnung (EU) 2024/1689, in Kraft getreten am 1. August 2024. Daraus folgen zwei praktische Konsequenzen:
- Es ist eine Verordnung, keine Richtlinie. Sie gilt unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten, ohne Umsetzungsgesetz. Es gibt daher keine nationale Fassung des AI Act: Der Text ist von einem Mitgliedstaat zum anderen identisch. Jedes Land benennt lediglich seine Aufsichtsbehörden und legt sein Sanktionsregime fest, innerhalb der von der Verordnung gezogenen Grenzen.
- Ihre Reichweite ist extraterritorial. Artikel 2 erfasst Anbieter, die ein KI-System auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen, unabhängig von ihrem Niederlassungsort, sowie Anbieter und Betreiber mit Sitz in einem Drittland, wenn die vom System hervorgebrachte Ausgabe in der Union verwendet wird. Ein außerhalb der Union ansässiger Anbieter, der sein Tool in Europa anbietet, fällt also darunter.
Ebenfalls bemerkenswert: Absatz 10 desselben Artikels nimmt die Pflichten von Betreibern aus, die natürliche Personen sind und ein KI-System im Rahmen einer ausschließlich persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwenden. Wer seine Einkaufsliste diktiert, löst nichts aus. Wer seine Mandantennotizen diktiert, sehr wohl.
Der tatsächliche Zeitplan nach dem Digital Omnibus
Am 8. Juli 2026 hat die Union die Verordnung (EU) 2026/1744 angenommen, den sogenannten Digital Omnibus zur KI, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 24. Juli 2026 und in Kraft seit dem 27. Juli. Sie hat den Zeitplan neu gezeichnet, und aus ihr stammt das Gerücht einer pauschalen Verschiebung. Das ändert sie, und das ändert sie nicht:
- 2. Februar 2025: Die verbotenen Praktiken des Artikels 5 und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 sind anwendbar. Unverändert.
- 2. August 2025: Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance und vor allem Inkrafttreten des Sanktionsregimes. Unverändert.
- 2. August 2026: allgemeine Geltung der Verordnung und Transparenzpflichten des Artikels 50. Unverändert.
- 2. Dezember 2026: zwei neue verbotene Praktiken in Artikel 5, gerichtet auf Systeme, die realistische intime Inhalte einer identifizierbaren Person ohne deren Einwilligung erzeugen, sowie auf Systeme, die Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugen. Zum selben Datum endet die viermonatige Übergangsfrist für Anbieter generativer KI-Systeme, die am 2. August 2026 bereits auf dem Markt waren, um die Kennzeichnungspflicht zu erfüllen.
- 2. Dezember 2027: Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (Beschäftigung, Bildung, wesentliche Dienste, Justiz, Migration, Biometrie). Verschoben vom 2. August 2026.
- 2. August 2028: Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang I, also solche, die in bereits regulierte Produkte eingebettet sind. Verschoben vom 2. August 2027.
Zum Merken
Verschoben wurde der schwere Compliance-Apparat für Hochrisiko-Systeme: technische Dokumentation, Risikomanagement, Konformitätsbewertung. Die Verbote, die Transparenzpflichten und die Sanktionen sind sehr wohl in Kraft. Die Kurzformel „der AI Act ist verschoben" ist falsch.
Die Beträge, um die Größenordnung einzuordnen: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei einer verbotenen Praktik, bis zu 15 Millionen oder 3 % bei Verstößen gegen die Pflichten von Anbietern oder Betreibern oder gegen die Transparenzpflichten des Artikels 50, wobei der höhere Betrag maßgeblich ist. Eine Nuance, die für ein KMU oder ein Start-up zählt: Artikel 99 Absatz 6 sieht für sie vor, dass der niedrigere der beiden Beträge gilt, nicht der höhere.
Die vier Risikostufen, und wo ein Diktier-Tool landet
Der AI Act reguliert KI nicht pauschal: Er ordnet Systeme nach Risikostufen und knüpft die Pflichten an diese Einstufung. Vier Ebenen, von der striktesten zur leichtesten: unannehmbares Risiko (verboten), hohes Risiko (stark reguliert), besonderes Transparenzrisiko (Informationspflicht), minimales Risiko (keine besonderen Pflichten).
Der Punkt, den fast alle übersehen: Maßgeblich für die Einstufung ist die Zweckbestimmung des Systems, nicht die verbaute Technologie. Derselbe Spracherkennungsbaustein kann minimales oder hohes Risiko bedeuten, je nachdem, wozu er bestimmt ist.
- Ein Tool, das dazu bestimmt ist, gesprochene Sprache in Text umzuwandeln, taucht in keinem der acht Bereiche des Anhangs III auf. Es gilt als minimales Risiko.
- Dieselbe Spracherkennung, bestimmt zur Bewertung von Bewerbern im Vorstellungsgespräch, fiele unter Nummer 4 des Anhangs III (Beschäftigung und Verwaltung von Arbeitskräften): hohes Risiko.
- Dieselbe Spracherkennung, bestimmt zur Erkennung von Emotionen, fiele unter Nummer 1 des Anhangs III (Biometrie): hohes Risiko, soweit sie nicht schlicht verboten ist.
Anders gesagt: Die Frage an einen Anbieter lautet nicht „nutzt Ihr Tool KI?", sondern „wozu ist Ihr System bestimmt, und in welche Risikostufe ordnen Sie es ein?". Die Antwort sollte begründet sein, nicht dekorativ.
Die eigentliche Falle für Sprach-Tools: das Ableiten von Emotionen
Für ein Tool, das Menschen beim Sprechen zuhört, verdient nicht das Hochrisiko-Kapitel die größte Aufmerksamkeit, sondern Artikel 5. Dessen Absatz 1 Buchstabe f verbietet KI-Systeme zur Ableitung von Emotionen einer natürlichen Person am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, es sei denn, die Verwendung erfolgt aus medizinischen Gründen oder Sicherheitsgründen.
Das ist keine künftige Pflicht: Es ist ein Verbot, das seit dem 2. Februar 2025 gilt, in der am härtesten sanktionierten Kategorie der Verordnung. Und es richtet sich nicht nur an den Anbieter: Ein Unternehmen, das ein solches Tool bei seinen Beschäftigten einsetzt, ist unmittelbar betroffen.
Die Trennlinie ist klar: Transkribieren ist nicht Ableiten. Ein Diktier-Tool verwandelt das Gesagte in Text, es analysiert nicht Ihren Gefühlszustand. Vorsicht ist dagegen bei Funktionen geboten, mit denen manche Meeting-Tools werben: Stimmungsanalyse der Teilnehmenden, Engagement-Score, Stress- oder Tonfallerkennung. Am Arbeitsplatz können solche Marketingversprechen in den Verbotsbereich kippen.
Die Frage vor jedem internen Rollout eines Sprach-Tools
Transkribiert das Tool nur, was gesagt wird, oder beansprucht es, aus der Art und Weise des Gesagten etwas abzuleiten? Der erste Fall ist minimales Risiko. Der zweite verdient am Arbeitsplatz vor jedem Einsatz eine rechtliche Prüfung.
Muss ein mit KI erstellter Text gekennzeichnet werden?
Das ist die verbreitetste Verwechslung seit dem 2. August 2026. Artikel 50 Absatz 2 verpflichtet Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, diese Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format zu kennzeichnen. Viele schließen daraus, jeder mit KI-Hilfe geschriebene Text müsse künftig eine Markierung tragen.
Das trifft nicht zu, und die Verordnung sagt es selbst. Derselbe Absatz stellt klar: „Diese Pflicht gilt nicht, soweit die KI-Systeme eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung ausführen oder die vom Betreiber bereitgestellten Eingabedaten oder deren Semantik nicht wesentlich verändern."
Ein Sprachdiktat-Tool liegt genau in dieser Ausnahme. Es transkribiert Ihre Worte und korrigiert dann Zeichensetzung, Grammatik und Versprecher. Es erzeugt keinen Inhalt an Ihrer Stelle und verändert nicht den Sinn des Gesagten: Es formt Eingabedaten, die Sie geliefert haben. Der Text bleibt Ihrer. Der Unterschied zu einem Tool, das aus einer dreizeiligen Vorgabe einen Artikel schreibt, ist einer der Art, nicht des Grades.
Zwei Vorbehalte gilt es dennoch zu kennen:
- Artikel 50 Absatz 1. Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, müssen diese darüber informieren, dass sie mit einer KI zu tun haben. Das zielt auf Dialogsysteme, nicht auf ein Diktier-Tool, das mit niemandem spricht.
- Artikel 50 Absatz 4. Ein von KI erzeugter oder veränderter Text, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss einen Hinweis tragen. Wichtige Ausnahme: wenn der Inhalt einer menschlichen redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Wer als Journalist seinen Artikel diktiert und ihn anschließend durchsieht, bleibt in der Ausnahme.
Was der AI Act beruflichen Nutzern abverlangt
Die Verordnung unterscheidet zwei Hauptrollen. Der Anbieter entwickelt das System und bringt es in Verkehr. Der Betreiber verwendet es in eigener Verantwortung, im beruflichen Kontext. Wer seine Teams mit einem KI-Tool ausstattet oder es selbst beruflich nutzt, ist Betreiber. Konkret betreffen Sie drei Dinge.
1. KI-Kompetenz (Artikel 4), durch den Omnibus abgeschwächt. Der ursprüngliche Text verlangte, ein „ausreichendes Maß" an KI-Kompetenz beim Personal sicherzustellen. Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat ihn durch eine deutlich weichere Formel ersetzt: Anbieter und Betreiber „ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind", und der geänderte Artikel ergänzt, dass diese Verpflichtung Anbieter oder Betreiber nicht dazu verpflichtet, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren. Aus einer Ergebnispflicht wird eine Bemühenspflicht. Bemerkenswert: Artikel 4 taucht in der Liste der bußgeldbewehrten Verstöße nach Artikel 99 nicht auf. Die Pflicht besteht, ist aber auf Unionsebene nicht unmittelbar sanktioniert.
2. Verbotene Praktiken (Artikel 5). Sie dürfen kein Tool einsetzen, das unter die Verbotsliste des Artikels 5 fällt, einschließlich der oben genannten Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz. Es ist die einzige wirklich schwere Einschränkung für gewöhnliche Nutzer, und sie gilt bereits.
3. Betreiberpflichten bei Hochrisiko-Systemen (Artikel 26). Sie sind erheblich: menschliche Aufsicht, Aufbewahrung der Protokolle, Unterrichtung der betroffenen Beschäftigten. Sie greifen aber nur, wenn Sie tatsächlich ein als hochriskant eingestuftes System einsetzen, und für Anhang III nicht vor dem 2. Dezember 2027.
Sagen wir es offen
Für ein KMU, eine Kanzlei oder eine selbstständige Person, die Sprachdiktat, einen KI-gestützten Mailclient oder eine Korrekturhilfe nutzt, verlangt der AI Act keine Compliance-Akte, keine Folgenabschätzung und kein Audit. Ihnen etwas anderes zu erzählen, wäre unredlich. Die Compliance-Frage, die Sie wirklich betrifft, liegt woanders, und darum geht es im nächsten Abschnitt.
Der entscheidende Punkt: Zur Souveränität sagt der AI Act nichts
Das ist die teuerste Verwechslung, weil sie ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugt. Der AI Act regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von KI-Systemen: was sie dürfen, wie sie dokumentiert sein müssen, was sie offenlegen müssen. Er enthält keinerlei Anforderung zur Datenlokalisierung.
Nirgends verlangt die Verordnung, dass Ihr Audio, Ihre Texte oder Ihre Dokumente in Europa verarbeitet werden. Nirgends neutralisiert sie den US-amerikanischen Cloud Act. Ein Tool kann im Hinblick auf den AI Act untadelig sein und dennoch jedes Ihrer Diktate an Server übermitteln, die von einem dem US-Recht unterliegenden Unternehmen betrieben werden und damit durch eine US-Anordnung erzwingbar sind.
Diese Fragen regelt allein die DSGVO: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Speicherdauer, Auftragsverarbeitung und der Rahmen für Übermittlungen außerhalb der Europäischen Union nach ihrem Kapitel V. Der AI Act sagt es in Artikel 2 Absatz 7 selbst: Das Unionsrecht zum Schutz personenbezogener Daten gilt weiterhin für Daten, die im Rahmen der Verordnung verarbeitet werden. Beide Texte gelten nebeneinander, der eine ersetzt den anderen nicht.
Zum Merken
„AI-Act-konform" bedeutet nicht „Ihre Daten bleiben in Europa". Das sind zwei völlig getrennte Fragen, und für einen berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beruf entscheidet die zweite.
Diese zweite Frage, die in der Praxis weitaus wichtigere, behandeln wir in unserem eigenen Leitfaden: Sprachdiktat und DSGVO, wohin gehen Ihre Daten wirklich. Dort erklären wir, warum der Serverstandort nicht ausreicht, was das Data Privacy Framework tatsächlich wert ist, und warum die Rechtsordnung, der ein Anbieter unterliegt, schwerer wiegt als die Adresse seiner Rechenzentren. Für Berufe mit Verschwiegenheitspflicht ist der Rahmen auf unserer Seite zum Anwaltsgeheimnis dargestellt.
6 Fragen an jeden KI-Anbieter
Ein einfacher Weg zur Entscheidung, der beide Regelwerke verbindet. Die ersten Fragen stammen aus dem AI Act, die letzten aus der DSGVO, und oft sind es letztere, die den Unterschied machen.
- Welche Zweckbestimmung hat Ihr System, und in welche Risikostufe ordnen Sie es ein? Erwarten Sie eine an Anhang III begründete Antwort, kein bloßes „wir sind konform".
- Leitet Ihr Tool Emotionen ab oder kategorisiert es Personen anhand ihrer Stimme? Am Arbeitsplatz lautet die richtige Antwort eindeutig nein.
- Fallen Ihre Ausgaben unter die Kennzeichnungspflicht des Artikels 50 Absatz 2 oder unter die Ausnahme für unterstützende Funktionen der Standardbearbeitung? Ein seriöser Anbieter weiß, wo er steht, und warum.
- Welche KI-Modelle verwenden Sie, wo werden sie ausgeführt, und von welchen Anbietern stammen sie? Nur so lässt sich erkennen, wer Ihre Daten am Ende der Kette tatsächlich verarbeitet. Wer die API eines Dritten aufruft, setzt Sie diesem Dritten aus, was immer er sonst sagen mag.
- Werden meine Daten zum Training Ihrer Modelle genutzt, und wie lange werden sie gespeichert? Die richtigen Antworten: nein, und keine Speicherung.
- Wo werden meine Daten verarbeitet, von welchem Unternehmen, und unter welcher Rechtsordnung? Suchen Sie eine Verarbeitung in der Union durch ein europäisches Unternehmen, nicht bloß ein „Rechenzentrum in Europa".
Wo Fast Dictate steht
Fast Dictate ist ein europäisches Sprachdiktat-Tool. Hier unsere Antworten auf die sechs Fragen, der Reihe nach:
- Zweckbestimmung und Einstufung: gesprochene Sprache in Text umwandeln und in die Anwendung Ihrer Wahl einfügen. Keiner der acht Bereiche des Anhangs III greift: minimales Risiko.
- Emotionen: nein. Fast Dictate transkribiert das Gesagte und formt den Text. Es leistet weder Sprechererkennung noch Stimmungsanalyse noch biometrische Kategorisierung.
- Kennzeichnung der Inhalte: Das Tool transkribiert Ihre eigenen Worte und korrigiert Zeichensetzung und Grammatik, ohne Ihre Eingabedaten oder deren Semantik wesentlich zu verändern. Genau das ist die Ausnahme des Artikels 50 Absatz 2.
- Modelle und Ausführungsort: Im Pro-Tarif laufen die Transkription (Whisper Large V3) und die sprachliche Nachbearbeitung (GPT-OSS-120B) auf Servern in Frankreich. Für die Verarbeitung Ihrer Diktatinhalte wird keine KI-API außerhalb Frankreichs aufgerufen, weder OpenAI noch Anthropic, Google, AWS oder Azure.
- Keine Datenspeicherung in allen Tarifen. Ihr Audio wird für die Dauer der Transkription im Arbeitsspeicher verarbeitet, danach sofort gelöscht, und niemals zum Training eines Modells wiederverwendet.
- Pro-Tarif: Verarbeitung ausschließlich in Frankreich, auf einer nach ISO/IEC 27001:2022 zertifizierten Infrastruktur, außerhalb des Anwendungsbereichs des US-Cloud-Act, mit einem fortgeschrittenen DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrag auf Anfrage. Die Tarife Free und Standard laufen auf schneller internationaler Infrastruktur, ebenfalls ohne Datenspeicherung.
Im Übrigen funktioniert Fast Dictate überall: Word, Gmail, Notion, Ihr Browser, jedes Textfeld, mit einem einzigen Tastenkürzel unter Windows und Mac. Der kostenlose Tarif umfasst 2.000 Wörter pro Woche, ohne Kreditkarte.
Brauchbare Compliance ist nicht die, mit der man wirbt, sondern die, die man nachprüfen kann.
Der AI Act stellt die Frage, was ein Tool darf. Die DSGVO stellt die Frage, wohin Ihre Daten gehen und wer darauf zugreifen kann. Fast Dictate beantwortet beide schriftlich. Die Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite Sicherheit und bei unseren Preisen.
Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Einstufung eines KI-Systems hängt von seiner Zweckbestimmung und seiner tatsächlichen Verwendung ab: Bei Zweifeln zu Ihrer Lage wenden Sie sich an eine fachkundige Beratung. Die amtlichen Quellen finden Sie auf EUR-Lex und auf der Seite der Europäischen Kommission zur KI-Verordnung. Stand des Beitrags: 15. August 2026.
Häufige Fragen
Wurde der AI Act verschoben?
Nicht insgesamt. Die Verordnung (EU) 2026/1744, der Digital Omnibus zur KI, am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht, hat die Pflichten für Hochrisiko-Systeme verschoben: auf den 2. Dezember 2027 für Anhang III und auf den 2. August 2028 für Anhang I. Alles Übrige gilt: verbotene Praktiken seit dem 2. Februar 2025, Sanktionen seit dem 2. August 2025, Transparenz nach Artikel 50 seit dem 2. August 2026.
Gilt der AI Act in allen Mitgliedstaaten gleich?
Ja. Die Verordnung (EU) 2024/1689 gilt unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten, ohne Umsetzungsgesetz, und ihr Inhalt ist überall identisch. Die Mitgliedstaaten benennen lediglich ihre Aufsichtsbehörden und legen ihr Sanktionsregime fest. Ihre Reichweite ist zudem extraterritorial: Ein Anbieter oder Betreiber mit Sitz in einem Drittland ist erfasst, sobald die vom System hervorgebrachte Ausgabe in der Union verwendet wird.
Ist ein Sprachdiktat-Tool ein Hochrisiko-KI-System?
Nein. Die Einstufung richtet sich nach der Zweckbestimmung des Systems, nicht nach der eingesetzten Technologie. Ein Tool, das gesprochene Sprache in Text umwandeln soll, taucht in keinem der acht Bereiche des Anhangs III auf: minimales Risiko. Dieselbe Spracherkennung würde zum Hochrisiko-System, wenn sie Bewerber bewerten oder Emotionen erkennen sollte.
Muss man kennzeichnen, dass ein Text mit KI diktiert wurde?
Grundsätzlich nein. Artikel 50 Absatz 2 verlangt die Kennzeichnung synthetischer Inhalte, stellt aber klar, dass die Pflicht nicht gilt, soweit das KI-System eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung ausführt oder die Eingabedaten oder deren Semantik nicht wesentlich verändert. Ein Tool, das Ihre eigenen Worte transkribiert, fällt unter diese Ausnahme. Vorbehalt: Artikel 50 Absatz 4 verlangt einen Hinweis bei Texten, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, außer bei menschlicher redaktioneller Kontrolle mit übernommener Verantwortung.
Verpflichtet der AI Act dazu, Daten in Europa zu hosten?
Nein. Der AI Act regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von KI-Systemen. Er enthält keine Anforderung zur Datenlokalisierung und neutralisiert den US-Cloud-Act nicht. Ein Tool kann vollständig AI-Act-konform sein und Ihre Daten dennoch an Server übermitteln, die US-Recht unterliegen. Lokalisierung und Drittlandsübermittlungen regelt allein die DSGVO.
Von Pierrick Michel · August 2026